Becker Garten- und Landschaftsbau


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Nachbarschaftsrecht

Aktuelles

Nachbarschaftsrecht - Keine Gewähr




Teiche und Kinder
Es muss eine klare Grenze zum Grundstück vorhanden sein, damit Kinder diese als solche auch erkennen können. Eine besondere Sicherung des Teiches ist als nicht notwendig. Absoluten Schutz bietet nur die dauernde Beaufsichtigung durch die Aufsichtsperson - die Eltern.

Rasen mähen wann man will
Rasen mähen darf man in Erholungsgebieten, also z. B. reinen Wohngebieten nur Werktags von 7 bis 20 Uhr. Wo sich keiner gestört fühlt, ist die Mahd immer erlaubt.

Pflanzenschutz mit chemischen Mitteln
Spritzmittel gegen Pflanzenschädlinge sind erlaubt solange diese Ihre Pflanzen oder Ihre Gesundheit nicht beeinträchtigen. Chemische Mittel sind zumeist in Privatgärten ungern gesehen.

Laub vom fremden Baum
Laub gehört niemandem. Wenn Laub eines Baumes des Nachbarn auf Ihr Grundstück fällt, kann der Nachbar nicht zur Entfernung verpflichtet werden. Lassen Sie es einfach liegen, falls es Sie nicht stört.

Hecke auf Grenze
Hecken können auf Grundstücksgrenzen stehen. Dazu muss es eine Absprache zwischen den Nachbarn geben. Die Kosten werden dann ebenfalls geteilt. Hecken fallen als Gehölze unter die Abstandsregelung für Gehölze. Passiert eine Pflanzung ohne Absprache können sie die Rodung der Hecke verlangen.

Zweige stören
Falls Äste eines Nachbar-Baumes Sie stören kommt die Verhältnismäßigkeit zum tragen. Ist die Beeinträchtigung extrem, z. B. ist das ganze Grundstück beschattet oder der Zugang durch Äste versperrt, darf man diese entfernen.

Wurzeln beschädigen Weg
Die Wurzeln eines fremden Baumes dürfen Ihnen nicht Schaden. Machen diese Ihren Weg kaputt muss der Weg repariert oder die Kosten dafür erstattet werden. Zum Fällen des Baumes kann man den Nachbarn nicht zwingen.

Wegerecht und Notwege
Eine Bezahlung für die Nutzung eines eingetragenen und gewährten Wegerechtes ist nur zulässig, wenn dadurch eine Minderung des Verkehrswertes des Grundstückes entsteht. Letztlich muss das ein Gutachter feststellen.

Einfriedungen nach meinem Geschmack
Schauen Sie in das Nachbarschaftsgesetz und die Einfriedungen Ihrer Nachbarn an. Ist nichts geregelt oder sind keine ortsüblichen Einfriedungen zu erkennen, haben Sie freie Wahl.
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Gartenzwerge
Gartenzwerge und sonstige Dekorationen dürfen an der Grenze und überall im Garten stehen. Nur wenn diese das sittliche Verhalten stören, also sich "nicht richtig benehmen", müssen sie entfernt werden.

Früchte vom Nachbarbaum
Wenn der Baum auf der Grenze steht dürfen beide Anrainer die Früchte pflücken und vom Boden aufheben. Einzelne Äste, welche zum Nachbarn ragen, gelten da nicht. Hier darf der Nachbar nur das Fallobst behalten.
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Abstand von Pflanzen zur Grenze
Grenzabstände gelten je nach Landesvorschrift nur für Gehölze (Hecken, Sträucher, Bäume). In Sachsen gelten 0,5 m für Gehölze bis 2 m Wuchshöhe, über 2 m müssen diese auch mindestens 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt stehen. Bei besonderen Stauden oder Gräsern, wie z. B. dem Bambusgras (welches sehr hoch wächst) müssen die Abstände jedoch auch eingehalten werden.

Baum könnte umstürzen

Ein Baum der z. B. aufgrund von Krankheit auf ein fremdes Grundstück umzustürzen droht, muss durch den Eigentümer gesichert bzw. gefällt werden. Der Eigentümer ist für die Gefahren, welche von seinem Grundstück ausgehen verantwortlich.



Becker Garten- und Landschaftsbau Vogelsbergstraße 2 63599 Biebergemünd Tel. 06050/908804 Mobil 0163/4756291 | kontakt@galabau-becker.com

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